Haben Sie von 1998 bis 2016
neue LKWs angeschafft?
(Miete / Mietkauf, Kauf, Leasing)
Wenn Ihre Antwort Ja lautet, können Sie
Geld zurückbekommen.
Auch wenn diese LKWs schon verkauft
wurden, sind Sie noch berechtigt.
Zwei Möglichkeiten, Zahlung zu erhalten:
Maximieren
Sie Ihre zukünftige Rückerstattung mit unserer Hilfe.
Bei dieser Option müssen Sie jedoch auf eine positive Gerichtsentscheidung warten.
Holen Sie das Beste aus Ihrem Anspruch heraus.
Erhalten
Sie kurzfristig einen Kaufpreis für Ihre Forderung.
Sie erhalten den vertraglich festgelegten Betrag innerhalb von 30 Tagen, unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens.
Es gibt keinen einfacheren und schnelleren Weg.
Auch wenn Sie diese Lastwagen bereits verkauft haben, sind Sie noch berechtigt.
Bei beiden Optionen gibt es keine Vorabkosten oder versteckte Kosten.
In drei einfachen Schritten erhalten Sie Ihre Rückerstattung
1
Sie müssen uns nur Ihre Kaufrechnungen oder Leasingverträge vorlegen, um die Berechtigung Ihres Anspruchs zu prüfen.
2
Beauftragen Sie uns, in Ihrem Namen zu handeln.
3
Unsere Profis übernehmen ab hier und Sie erhalten regelmäßige Updates.
Seit 2017 haben mehr als 2500 Flottenbetreiber aus
30 europäischen Ländern einen Vertrag mit uns abgeschlossen.
Dazu gehören kleine Unternehmen mit nur ein paar Lastwagen bis hin zu
Großunternehmen mit einer Marktkapitalisierung von 145 Milliarden Euro.
Wir helfen allen Betreibern
- Internationaler und lokaler Transport
- Erdbewegungs-, Straßenbau-, Anlagen- und Kranunternehmen
- Baumaterialien
- Fertigung
- Recycling und Abfallentsorgung
- LKW-Vermietung
- Großhandel und Vertrieb
- Nationale Postdienste
- Geschäftsausstattung und -bedarf
- Lebensmittel und Getränke
- Logistik und Lieferkette
- Maschinen
- Öl und Energie
- Bergbau
- Papier- und Forstprodukte, Holz
- Möbelindustrie
- Feuerwehrfahrzeuge
- Kommunen, staatliche und private Unternehmen
- Abwasserentsorgung und Kanalisation
- Wasserwerke
2500+ Flottenbetreiber
haben sich bei uns angemeldet
Unternehmen aus 30 europäischen Ländern
haben eine Forderung
Über 6,8 Millionen Lkw
sind noch entschädigungsberechtigt
Bleiben Sie immer informiert
Möchten Sie mehr über die Hintergründe oder die neuesten Entwicklungen erfahren?
Besuchen Sie unser regelmäßig aktualisiertes Informationsportal auf TruckLex.com.
Häufig gestellte Fragen
Woher weiß ich, dass Ihr Angebot rechtmäßig ist?
Zunächst können Sie sich auf die Pressemitteilung der Europäischen Kommission beziehen. Darin heißt es unter dem Abschnitt Klage auf Schadensersatz eindeutig, dass:
Jede Person oder Firma, die von einem wettbewerbswidrigen Verhalten, wie es in diesem Fall beschrieben wird, betroffen ist, kann die Gerichte der Mitgliedstaaten anrufen und Schadensersatz fordern. Sowohl die Rechtsprechung des Gerichtshofs als auch die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates bestätigen, dass in Fällen, die vor nationalen Gerichten verhandelt werden, eine Entscheidung der Kommission ein verbindlicher Beweis dafür ist, dass das Verhalten stattgefunden hat und illegal war. Auch wenn die Kommission gegen die betroffenen Unternehmen eine Geldbuße verhängt hat, kann Schadensersatz gewährt werden, ohne dass dieser wegen der Geldbuße der Kommission gemindert wird.
Europäische Kommission
Außerdem wird unser Ansatz durch mehrere Gerichtsurteile in Deutschland unterstützt.
Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Forderung zu kaufen und den vereinbarten Betrag innerhalb von 30 Tagen zu zahlen, wenn Sie diesen Weg wählen.
Ist es zu spät zum Handeln?
Nein – zumindest nicht bei deutschen Gerichten. Aber die Zeit wird knapp, also stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Klage so schnell wie möglich einreichen. Es wird Sie nichts kosten und es besteht kein Risiko für Sie, Sie können nur gewinnen.
Wann bekomme ich mein Geld zurück?
Wenn Sie sich für unser 30-Tage-Programm entschieden haben, erhalten Sie Ihr Geld innerhalb von 30 Tagen. Wenn Sie sich jedoch dafür entschieden haben, Ihren Anspruch zu maximieren, können wir nicht garantieren, wann die Ansprüche ausgezahlt werden. Aufgrund des hohen Fallaufkommens und der Arbeitsbelastung der Gerichte kann das Verfahren unter Umständen noch mehrere Jahre dauern.
Wie viel bekomme ich?
Niemand kann eine genaue Antwort geben. Das Landgericht München hat zwei führende Sachverständige ernannt, die die Höhe des Schadensersatzes für die von uns vertretenen Ansprüche bestimmen werden. Dies ist eine bedeutende Entwicklung. Das Verfahren ist hochkomplex, und die Experten arbeiten seit 2019 an dem Gutachten.
Um die Entschädigung zu ermitteln, füllen Sie bitte unser einfaches Formular aus.
Wie funktioniert das?
Einfach – Ein Prozessfinanzierungsunternehmen hilft Ihnen, Ihr Geld ohne Risiko und Kosten zurückzubekommen.
„Prozessfinanzierung“ bedeutet, dass wir alle Kosten und Risiken übernehmen. Im Gegenzug erhalten wir am Ende des Prozesses einen Teil der Erstattung. Alternativ können Sie sich auch dafür entscheiden, innerhalb von 30 Tagen einen niedrigeren Betrag zu erhalten. In diesem Fall übernehmen wir Ihren Fall vollständig. Wenn Sie diese Option wählen, können Sie den gezahlten Betrag auch dann behalten, wenn der Fall letztlich erfolglos bleibt.“
Ist der Prozess wirklich kostenlos?
Ja – wenn wir keine Entschädigungszahlung erhalten, haben Sie keine Kosten oder Risiken zu tragen. Im Erfolgsfall erhalten wir einen vorher festgelegten Teil der Entschädigung, wie in einer schriftlichen Vereinbarung zur Prozessfinanzierung vereinbart.
Welche Vorteile bietet die Beauftragung von TruckRefunds.com mit der Durchsetzung meiner Ansprüche?
Viele Vorteile – Es besteht kein Risiko für Sie, und Sie müssen keine Vorkosten zahlen. Der gesamte Prozess wird von unseren Fachleuten verwaltet. Wir haben einen bewährten Ansatz und profitieren von Skaleneffekten. Unser Team ist in der Lage, Schadensfälle jeder Größenordnung zu bearbeiten.
Wie fange ich an?
Hier – indem Sie uns eine E-Mail an info@truckrefunds.com schicken oder einen unserer Experten anrufen.
Bin ich auch berechtigt?
Ja – wenn Ihr Unternehmen in der EU, dem EWR, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz ansässig ist und Sie zwischen 1998 und 2016 neue Lkw der Marken Mercedes, Iveco, DAF, MAN, Renault, Scania oder Volvo gekauft, geleast oder gemietet haben, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Ich habe mein Fahrzeug verkauft. Kann ich trotzdem Schadensersatz verlangen?
Ja – auch wenn Sie Ihre Fahrzeuge verkauft haben, haben Sie noch Anspruch auf Entschädigung.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Sehr wenig – Wir benötigen nur eine Rechnung, einen Leasingvertrag oder einen Mietvertrag für jedes Fahrzeug.
Ist eine außergerichtliche Einigung zu erwarten?
Wahrscheinlich ja – aber wir werden uns bemühen, das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen, egal ob es sich dabei um eine außergerichtliche Einigung oder einen vollständigen Rechtsstreit handelt.
Wie viel Zeit muss ich für dieses Verfahren aufwenden?
Das müssen Sie nicht – Sobald Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, werden wir alles für Sie erledigen. Sie müssen nicht persönlich an dem Verfahren teilnehmen.
Warum kann ich mich nicht einfach an den jeweiligen Lkw-Hersteller wenden und selbst Schadensersatz fordern?
Sie können – aber die Ergebnisse sind möglicherweise nicht zufriedenstellend. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Unternehmen oft vehement alle Schadensersatzansprüche ablehnen, unabhängig von ihrer Berechtigung. Sie versuchen möglicherweise, Sie davon abzuhalten, einen langwierigen und schwierigen Rechtsstreit zu führen. Indem sie sich weigern zu zahlen, hoffen sie, dass sich nur ein Bruchteil der Geschädigten schließlich an das Gericht wendet.
Wird dies meine guten Beziehungen zum Lkw-Händler beeinträchtigen?
Auf keinen Fall – wir verhandeln nur mit den Lkw-Herstellern vor Gericht. Als Opfer des Lkw-Kartells bleibt Ihre Beziehung zu Ihrem Händler intakt und unangetastet.
INFORMIEREN SIE SICH JETZT ÜBER DIE HÖHE DER ENTSCHÄDIGUNG, DIE IHNEN ZUSTEHT!
Das Verfahren ist schnell und einfach.
Sie können Ihr Geld innerhalb von 30 Tagen erhalten.

Anna Tönies-Bambalska • Dr. Gregor Guntner • Dr. Werner A. Meier • Frank Marzillier • Silvia Volaric-Huppert